Fax: 03603/848819
Wir sind dabei!
Nähere Informationen finden Sie unter dem Reiter: GemüseAckerdemie.
Wir betreuen und unterstützen Studierende sehr gern mit unserem Wissen und unserer Erfahrung.
Am letzten Schultag vor den Ferien suchten alle Kinder ganz fleißig ihre gebastelten Osterkörbchen, welche der Osterhase versteckt hatte. Zum Glück konnte jedes Kind eine kleine Nascherei finden. Das Osterfest kann kommen.
Mit großer Freude nahm die Grundschule Sonnenhof am 07.02.2024 den Bewilligungsbescheid zur Förderung des Projektes: „Zirkusvielfalt für Alle“ entgegen.
Im Mai wird es eine große Zirkusprojektwoche an der Grundschule Sonnenhof geben. Hierfür werden alle Kinder mit dem Circus Bellissimo artistische Kunststücke einstudieren, um sie zu den großen Aufführungen in einem atemberaubenden Programm vorzuführen. Jedes Kind erhält eine eigene Rolle und wird zum Akteur auf der Bühne. Dies stärkt das Selbstbewusstsein und fördert schlummernde Talente. Jeder bringt sich ein, alle sind willkommen.
Durch die großzügige Vollfinanzierung des Projektes entfällt für die Kinder der Eigenanteil. Besonders für einkommensschwache Familien ist dies eine große Unterstützung.
Das Projekt ist gefördert, durch die lokale Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Unstrut-Hainich "Gemeinsam Zukunft gestalten", dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit ihrem Bundesprogramm "Demokratie leben!", sowie dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit ihrem Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit "Denkt bunt".
Bringen Sie uns gern Ihre leeren Tintenpatronen. Sie können im Sekretariat oder bei der Klassenlehrerin abgegeben werden. Für jede leere Tintenpatrone erhalten wir ein wenig Geld für Ihre Kinder.
Aus gegebenem Anlass möchten wir darüber informieren, dass wir als Schule keine Telefonnummern von Eltern an Dritte herausgeben. Die Vertrauenspersonen unserer Schule sind Frau Lüttge und Frau Rausch. Sollten sich andere Personen telefonisch als Vertrauenspersonen unserer Schule bei Ihnen melden, sind dies keine vertrauenswürdigen Personen.
Umgang mit Krankheitssymptomen
Schüler*innen sowie pädagogisches und sonstiges schulisches Personal mit den Symptomen Fieber, Husten, Halsschmerzen oder Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns (einzeln oder in
Kombination miteinander auftretend) sollten bis 48 Stunden nach Abklingen der Symptome nicht zur Schule kommen und weder an Ganztags- noch an Ferienangeboten teilnehmen. Es sei denn, die
Symptome sind durch eine andere, nicht infektiöse Erkrankung zu erklären. In diesem Fall wird empfohlen, dem*der Schulleiter*in zum Nachweis ein ärztliches Attest vorzulegen.
Schüler*innen sowie pädagogisches und sonstiges schulisches Personal ohne Fieber, aber mit den Symptomen laufende Nase, verstopfte Nasenatmung, gelegentliches Husten, Halskratzen oder
Räuspern können grundsätzlich zur Schule kommen. Voraussetzung ist, dass das Allgemeinbefinden nicht weiter eingeschränkt ist und die Person grundsätzlich arbeits- bzw. unterrichtsfähig ist. In
diesem Fall wird vor dem Schulbesuch Zuhause die Durchführung eines freiwilligen Selbsttests auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 empfohlen. Darüber hinaus
sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen besonders zu beachten und sollte möglichst eine qualifizierte Gesichtsmaske entsprechend den Vorgaben getragen werden.
Sofern oben erwähnte Krankheitssymptome auftreten, wird empfohlen, diese ärztlich abklären zu lassen.
Für alle Schüler*innen gilt ohne Einschränkung die allgemeine Schulpflicht. Ausnahmen kommen nur in begründeten Einzelfällen in Betracht. Bei Leistungserbringungen ist die
Anwesenheitspflicht zu beachten.
Vulnerable Schüler*innen in Bezug auf eine schwere COVID-19-Erkrankung können auf Antrag unter Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attestes von der Präsenzpflicht freigestellt werden. Das Attest
muss nachvollziehbar begründen und bescheinigen, nachweisen bzw. glaubhaft machen, wie hoch das konkrete Risiko der Person für einen schweren Verlauf bei Erkrankung gegenüber dem der nicht
erkrankten Bevölkerung ist und auf welcher Grundlage die*der behandelnde Ärztin*Arzt zu dieser Einschätzung gelangt. Das ärztliche Attest ist im Original in Papierform vorzulegen. Zum Nachweis
der Befreiung vom Präsenzunterricht ist die erfolgte Vorlage des ärztlichen Attests in der Schülerakte zu dokumentieren und von den Erziehungsberechtigten bzw. dem*der volljährigen Schüler*in
gegenzuzeichnen. Das ärztliche Attest verbleibt im Besitz der Betroffenen.
Die Antragstellung erfolgt formlos über den*die Schulleiter*in auf der Grundlage des § 54 ThürSchulG. Diese Einzelfallentscheidungen werden sodann unter Einbeziehung des Schulpsychologische Dienstes und der Schulaufsichtsreferate im Ministerium geprüft. Eine Befreiung wird dann nach aktueller Infektionslage angemessen zeitlich befristet. (Handreichung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, Schule – Hygiene –Infektionsschutz vom 13.10.2022)
Das Hygienekonzept unserer Schule können Sie unter "Formulare" einsehen.
Wochen-tag |
Arbeits-gemeinschaft |
Zeit |
Raum |
Leiter |
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Montag |
Musical |
12:25 – 13:10 |
Musik- raum |
Fr. Werner |
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Kunst |
12:25 – 13:10 |
Kunst- raum |
Fr. Träger |
Dienstag |
Fußball |
14:30 - 16:00 |
Fußballplatz |
Fr. Möller |
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Ukulele |
13:15 – 14:00 |
Ukulele- raum |
Fr. Kosiol |
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Kreativer Frühling |
13:30 - 15:00 |
Werkraum |
Fr. Wollenhaupt |
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Theater |
14:30 – 15:15 |
Musikraum |
Fr. Müller, Herr Lange |
Zweifelderball |
13:15 – 14:00 |
Turnhalle |
Fr. Rausch |
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Mittwoch |
Offene Räume
_______________ Tischtennis |
14:15 – 15:00 ____ 15:00 - 16:30
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Turn- halle
Turnhalle |
ErzieherInnen
Herr Winterberg |
Donnerstag |
Schätze der Natur |
13:30 - 17:00 |
Thamsbrück |
Fr. Wollenhaupt |
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Achtsamkeit/ Entspannung |
14:30- 15:15 |
Innenhof, Musik- raum |
Fr. Schneider
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KreaDo |
14:30 – 16:00 |
KreaDo-Raum |
Fr. Möller |
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Spaß mit Englisch |
14:30 – 15:15 |
Ukulele- raum |
Fr. Kosiol |
Freitag |
Offene Räume |
14:15 – 15:00 |
Hort |
ErzieherInnen |
Eltern-Information zur Aufsichtspflicht in der Abhol- und Bringsituation:
Ø Für Hortkinder beginnt die Aufsichtspflicht durch das pädagogische Personal mit Betreten des Frühhortes nach Anmeldung bei der pädagogischen Fachkraft.
Ø Für alle SchülerInnen, die nicht den Hort besuchen, beginnt die Aufsichtspflicht mit Betreten des Klassenraumes ab 7:30 Uhr und nach persönlicher Anmeldung bei der pädagogischen Fachkraft.
Ø Wir weisen daraufhin, dass das Spielen vor dem Schulgebäude (ohne Aufsicht) nicht erlaubt ist! Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern!
Ø Das Abholen der Hortkinder ist ab sofort nicht mehr per Telefonanruf möglich. Bitte holen Sie ihr Kind persönlich aus der Schule ab oder geben eine entsprechende Erlaubnis mit konkreter Zeitangabe und Unterschrift ab, woraus hervor geht, dass ihr Kind selbstständig das Schulgelände verlassen darf. (Bsp.: „ Am… darf mein Kind, Max Mustermann, um 13:45 Uhr allein das Schulgelände verlassen.“)
Die Öffnungszeiten der Schule sind von 6:00 - 16:30. Frühhort - Späthort
Wir sammeln!
Es gibt viele Wege etwas Gutes zu tun.
Spenden Sie uns Ihr Altpapier. Mit Hilfe der Sammelaktion können wir finanzielle Unterstützung für den Ausbau unseres Spielplatzes und für die Anschaffung von Lernmaterialien bekommen.
Sie können uns auch gern leere Drucker-, Kopiererpatronen schenken. Wenn Sie diese bei uns abgeben, können Sie auch damit viel Gutes tun.
In den Klassen werden auch Mohrentaler und Rosenpunkte gesammelt. Sie kommen dann den Klassen zugute.
Es besteht die Möglichkeit Schränke in der Schule zu mieten. Hier können die Kinder ihre Sachen sicher verstauen. Bei Interesse füllen Sie den Antrag aus und geben ihn bitte der Klassenlehrerin oder Sie melden sich online auf der Seite des Anbieters an.
Unterstützen Sie unseren Förderverein und somit Ihre Kinder, wenn Sie bei Amazon.smile einkaufen.
https://smile.amazon.de/ch/157-141-14511
Wählen Sie bei Ihrem nächsten Einkauf unseren Förderverein aus. Wir freuen uns. Vielen Dank!
Liebe Eltern,
Kinder und Jugendliche besitzen heute immer häufiger eine Smartwatch als Alternative zum Smartphone. Die kinderfreundlichen Modelle sollen viele Vorteile bieten: leichte Bedienung, einfache Kontaktmöglichkeit, geringe Risiken. An Schulen jedoch bringen diese interaktiven Uhren einige Probleme mit sich:
1. Kinder werden im Unterricht gestört, weil sie angerufen werden oder Nachrichten verschickt und erhalten werden.
2. Interaktive Uhren haben unter anderem eine Foto-und Videofunktion sowie Diktierfunktion. Viele Kinder sind im Umgang mit diesen Uhren überfordert und es kommt zu unerlaubten Foto-und Filmaufnahmen von Mitschülerinnen und Mitschülern und damit zum Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild.
3. Smartwatches können über eine Abhörfunktion verfügen. Dies verstößt gegen den Datenschutz. Die Bundesnetzagentur weist die Schulen darauf hin, Smartwatches, die über eine verbotene Abhörfunktion verfügen, dem Schüler sofort abzunehmen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundesnetzagentur.de.
(Uhren mit so genannter Babyphone-, One-way-conversation- oder Monitor-Funktion sind in Deutschland verboten, weil das Mikrofon in der Uhr per App aktiviert werden kann, ohne dass die Beteiligten das mitbekommen.)
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass internet-und telefonfähige Uhren sowie Uhren, die aufnahmefähig sind, der Verwendung eines Smartphones entsprechen. Daher gilt das laut Hausordnung der Schule untersagte Mitbringen und Verwenden von Handys ebenso für diese Art von Uhren. Wir bitten Sie, dies Ihrem Kind mitzuteilen, und zu Hause mit ihm über den Gebrauch dieser Uhren zu sprechen. Auf der Internetseite www.schau-hin.info finden Sie weitere interessante Informationen zum Thema „Smartwatch“ und zum Umgang mit Medien allgemein.
Nun gibt es Kinder- Smartwatches, welche einen Schulmodus besitzen, damit Kinder in der Schulzeit nicht von der Uhr abgelenkt werden oder telefonieren. Der Schulmodus wird über die Eltern-App eingerichtet und gesteuert. Es werden Uhrzeiten und Tage festgelegt, beispielsweise Montag bis Freitag von 07.30 bis 14:30 Uhr. In dieser Zeit kann das Kind ausschließlich die Uhrzeit ablesen. Sie, als Eltern, sind dafür verantwortlich, den Schulmodus für die entsprechende Schulzeit einzustellen.
Diese Modelle sind als Uhr während der Schulzeit in unserer Schule zugelassen.
Sollten Verstöße erkennbar sein und Zuwiderhandlungen erfolgen, muss das Kind die Uhr abgeben. Sie können diese dann beim Klassenlehrer abholen. Für alle Belange Dritter treten Sie alleinhaftend als Erziehungsberechtigte/r ein. Besprechen Sie bitte mit Ihrem Kind die Nutzung dieser Uhren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
G. Bodewald
Schulleiterin 20.10.22
Brentanostraße 1, 99947 Bad Langesalza
Krankmeldungen
Liebe Eltern und Angehörige,
da unser Sekretariat derzeit nur am
Montag von 7.00Uhr bis 14.30Uhr und
Mittwoch von 7.00Uhr bis 14.30 Uhr sowie
jeden zweiten Freitag
besetzt ist, bitten wir Sie, Krankmeldungen per Mail vorzunehmen oder auf den Anrufbeantworter zu sprechen. Wir bemühen uns, das Telefon vor dem Unterricht zu besetzen, doch leider ist dies nicht immer möglich. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis.
Das Team der Grundschule Sonnenhof